- 27. Januar 2022
Heizkostenzuschuss 2021/2022
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt für 2021/2022 EUR 175,00 bei Unterschreiten der festgesetzten Einkommensgrenze. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt: Alleinstehende EUR 950,00 Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1.500,00 für jedes minde…