Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt für 2022/2023 EUR 200,00 bei Unterschreiten der festgesetzten Einkommensgrenze.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:
- Alleinstehende EUR 1.200,00
- Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1.800,00
- für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 390,00
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 535,00
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 360,00
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49
Es muss sich bei der Wohnung, für die der Heizkostenzuschuss beantragt wird, um den Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss sich im Bundesland Oberösterreich befinden und ständig bewohnt sein. (Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich). Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Erforderliche Unterlagen:
Einkommensnachweis für den Berechnungszeitraum Juli bis Dezember 2022. Nicht zum Einkommen zählen z.B.: Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Alimente, Kinderbetreuungsbonus, Pflegegeld oder Wohnbeihilfe.
Der Heizkostenzuschuss kann von 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023 am Gemeindeamt mit untenstehendem Formular beantragt werden (das Formular ist auch am Gemeindeamt erhältlich).