Amtstafel

Verordnungen

  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Waldstraße

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 29.09.2025, AZ: 640-2025-Hutya angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Ver-kehrsmaßnahmen von 06. Oktober 2025 bis 07. November 2025 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 29. September 2025 bis 10. November 2025
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten im gesamten Gemeindegebiet von Munderfing

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 09.09.2025, AZ: 640-2025-Porr1 angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen im Zeitraum von 01. Oktober 2025 bis 30. November 2025
    verordnet:

    § 1
    Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2
    Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 15. September 2025 bis 1. Dezember 2025
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Katztalerstraße

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 04.08.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Katztalerstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 04.08.2025, AZ: 640-2025-Hessenberger ange-führten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorüberge-hende Verkehrsmaßnahmen von 11. August 2025 bis 30. September 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 7. August 2025 bis 1. Oktober 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Kieninger angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 14. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. Juli 2027
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Pfaffingerstraße

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 19.05.2025, AZ: 640-2025-Hasiweder angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen von 23. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 verordnet:

    § 1
    Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    Aushängezeitraum: 21. Mai 2025 bis 2. Januar 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Gemeindegebiet von Munderfing

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 13.05.2025 bewilligten Bauarbeiten im gesamten Gemeindegebiet von Munderfing.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 13.05.2025, AZ: 640-2025-Braumann angeführ-ten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-kehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 19. Mai 2025 bis 30. November 2025 verordnet:

    § 1
    Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2
    Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.

    Munderfing, am 13. Mai 2025

    Aushängezeitraum: 15. Mai 2025 bis 1. Dezember 2025

Kundmachungen

  • Kundmachung - Netz OÖ GmbH, Energie AG OÖ, Mattighofen - Lengau

    Die Netz Oberösterreich GmbH betreibt die 110 kV-Freileitung Umspannwerk (UW) Mattighofen – UW Lengau. Zwecks Erhöhung der Netzzuverlässigkeit, der Netzkapazitäten sowie der Versorgungssicherheit beabsichtigt die Netz Oberösterreich GmbH die Umsetzung des Vorhabens „Mattighofen – Lengau“:
    ➢ Austausch der Leiterseile inkl. Erhöhung von 36 Masten und Neuerrichtung von zwei Masten der bestehenden 110 kV-Freileitung UW Mattighofen – UW Lengau
    ➢ Ertüchtigung des bestehenden UW Mattighofen
    ➢ Ertüchtigung des bestehenden UW Lengau

    In der Zeit von Dienstag, 4.11.2025, bis Dienstag, 16.12.2025 liegen die Antragsunterlagen zur Einsicht am Gemeindeamt auf.

    Aushängezeitraum: 4. November 2025 bis 16. Dezember 2025
  • Kundmachung - zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

    Aufgrund von § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, wird kundgemacht:
    § 1. Folgende Gebiete werden zum HPAI-Risikogebiet erklärt:
    A. Gebiete mit erhöhtem Risiko:
    Das gesamte Bundesgebiet.
    B. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:
    Derzeit keine Gebiete.
    § 2. Diese Kundmachung tritt mit 3. November 2025 in Kraft.

    Aushängezeitraum: 3. November 2025 bis 19. November 2025
  • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.51

    Verständigung gemäß § 36 Abs.4 OÖ.ROG

    Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in seiner Sitzung am 29. September 2025 beschlossen, für den nachstehend angeführten Bereich den Flächenwidmungsplan Nr. 5
    zu ändern.

    Es wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 06. Oktober 2025 bis 05. Dezember 2025 die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.
    Gemäß § 33 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 i.d.g.F. wird dieser Planentwurf der OÖ. Landesregierung und den sonstigen genannten öffentlichen Körperschaften und Stellen mit dem Ersuchen übermittelt, bis längstens 05. Dezember 2025 eine Stellungnahme abzugeben, bzw. Einwendungen zu erheben. Diese Frist wird nicht erstreckt.

    In die Planentwürfe kann auch während der Amtsstunden beim Gemeindeamt Munderfing Einsicht genommen werden. Der Projektentwurf ist ersichtlich unter www.munderfing.at/ Amtstafel.
    Falls gewünscht, wird der Projektentwurf auch zugesandt.

    Aushängezeitraum: 6. Oktober 2025 bis 9. Dezember 2025