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Kundmachung - GR-Sitzung 06.07.2026
KundmachungGemeinderatssitzung 06.07.2026
13 Punkte umfasste die Gemeinderatssitzung am 06.07.2026 in welcher folgende Beschlüsse gefasst wurden:Geschäftsführerverträge
Die Geschäftsführerverträge für die Windpark Munderfing GmbH und Energie Munderfing GmbH wurden bis 2029 verlängert. “ – EinstimmigSommerbetreuung
Eine Vereinbarung mit dem Hilfswerk über die Durchführung der Sommerbetreuung für Kinder wurde beschlossen. – EinstimmigStraßensanierungen 2026
Die Straßensanierungsarbeiten 2026 wurden vergeben. Neu asphaltiert wird die Hauptstraße im Bereich vom Gasthaus Weiß bis ca. der Einfahrt zur Siedlung „Am Bach“ und in der Ortschaft
Ach ein Straßenabschnitt nördlich der Schwemmbachbrücke. Eine Teilsanierung mittel Spritzdecke ist in der Pfaffstätterstraße und Lindenstraße geplant. Die Asphaltierung mit einer Auftragssumme von brutto 104.940,- Euro übernimmt die Firma PORR und die Sanierung mittels Spritzdecke mit einer Auftragssumme von brutto 45.000,- Euro die Firma Bitubau. – EinstimmigFlächenwidmungsplanänderungen
In der Ortschaft Valentinhaft wurde eine geringfügige Erweiterung im Ausmaß von 300 m? der Widmung „Dorfgebiet” beschlossen. Im Gewerbegebiet Nord erfolgte die Umwidmung einer Fläche von ca. 4.400 m? in Betriebsbaugebiet für die Ansiedlung eines Betriebes für Energie- und Notstromtechnik. – EinstimmigErweiterung der Volksschule
Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden die Jeginger Schülerinnen und Schüler die Volksschule Munderfing besuchen. Aufgrund der Zusammenführung der beiden Schulstandorte Jeging und
RZOOAT2L303 Munderfing erhöht sich der Platzbedarf der Volksschule Munderfing was eine Ersatzbaumaßnahme mit geprüften Mehrkosten von brutto 582.000 Euro bedingt. Mit der Erweiterung auf Grund der Schulschließung Jeging belaufen sich die Errichtungskosten laut Kostenschätzung auf gesamt brutto 22.208.000,- Euro. Die Fördermittel des Landes erhöhen sich durch diese Kooperation voraussichtliche um 4,2 Mio. Euro. – EinstimmigKreuzungsbereich Kapellenweg/Schulstraße – Versetzung der Kapelle und Neugestaltung Kreuzungsbereich
Vom Gemeinderat wurde mehrheitlich die Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Kapellenweg/Schulstraße und die damit verbundene Versetzung der Kapelle aus Gründen der Verkehrssicherheit beschlossen. – 20 JA Stimmen, 3 NEIN Stimmen, 2 StimmenenthaltungenDokumente:
Aushängezeitraum: 10. Juli 2026 bis 27. Juli 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen Bauarbeiten in der Schwemmbachstraße
VerordnungGemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 21.05.2026, AZ: 640-2026-Strabag
angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 08. Juni 2026 bis 20. Dezember 2026 verordnet:§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 22. Mai 2026 bis 20. Dezember 2026 -
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
KundmachungDie Netz Oberösterreich GmbH, Energiestraße 1, 4020 Linz, hat im Namen der Energie AG Oberösterreich, Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz, sowie im eigenen Namen unter Vorlage von Projektunterlagen um die Erteilung der starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligung für
– den Leiterseilwechsel an der bestehenden 30 kV-Leitung, abgehend von der bestehenden 30 kV-Trafostation „Valentinshaft“ auf dem Grundstück Nr. 1175/2, KG 40101 Achenlohe, bis zur bestehenden 30 kV-Trafostation „Unterweissau“ auf dem Grundstück Nr. 1761, KG 40101 Achenlohe, samt Austausch und Versetzung von Maststangen, in einer Länge von 1,643 km,
sowie um Durchführung des elektrotechnischen Prüfungsverfahrens angesucht (Zl. NR/SaM vom 26. März 2026, eingelangt bei der Behörde am 7. April 2026).Dokumente:
Aushängezeitraum: 4. Mai 2026 bis 13. Juli 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Holzschlägerungen an der Valentinhafterstraße
VerordnungVerordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 30.03.2026 bewilligten Holzschlägerungen an der Valentinhafterstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 30.03.2026, AZ: 640-2026-Reitmaier angeführ-ten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-kehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 07. April 2026 bis 31. Oktober 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Dokumente:
Aushängezeitraum: 3. April 2026 bis 2. November 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Hirschlagerstraße
VerordnungGemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 10.03.2026, AZ: 640-2026-Werndl angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 13. März 2026 bis 31. August 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 12. März 2026 bis 1. September 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Kapellenweg
VerordnungVerordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 05.11.2025 bewilligten Bauarbeiten im Kapellenweg.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 05.11.2025, AZ: 640-2025-Kapellenweg angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 05. November 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 11. November 2025 bis 1. Juli 2027 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Katztalerstraße
VerordnungVerordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 04.08.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Katztalerstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 04.08.2025, AZ: 640-2025-Hessenberger ange-führten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorüberge-hende Verkehrsmaßnahmen von 11. August 2025 bis 30. September 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 7. August 2025 bis 1. Oktober 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße
VerordnungVerordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Kieninger angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 14. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. Juli 2027

