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Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Unterweißauerstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Unterweißauerstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Unterweißauerstraße angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leich-tigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Per-sonen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 15. Juli 2025 bis 31. Juli 2025 ver-ordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. August 2025 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Swietelsky1 ange-führten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorüberge-hende Verkehrsmaßnahmen vom 18. Juli 2025 bis 25. Juli 2025 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 28. Juli 2025 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Kieninger angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 14. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. Juli 2027 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Hauptstraße und rechte Unterdorfstraße
V e r o r d n u n g
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 24.06.2025, AZ: 640-2025-Porr angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Ver-kehrsmaßnahmen im Zeitraum von 30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025
verordnet:§ 1
Umleitung1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2
KundmachungDiese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Dokumente:
Aushängezeitraum: 26. Juni 2025 bis 1. August 2025 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Pfaffingerstraße
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 19.05.2025, AZ: 640-2025-Hasiweder angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen von 23. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 verordnet:
§ 1
Umleitung1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.Dokumente:
Aushängezeitraum: 21. Mai 2025 bis 2. Januar 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 13.05.2025 bewilligten Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 13.05.2025, AZ: 640-2025-Gadermaier ange-führten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorüberge-hende Verkehrsmaßnahmen vom 19. Mai 2025 bis 30. September 2025 verordnet:
§ 1
Umleitung1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2
KundmachungDiese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Munderfing, am 13. Mai 2025
Aushängezeitraum: 15. Mai 2025 bis 1. Oktober 2025 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Gemeindegebiet von Munderfing
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 13.05.2025 bewilligten Bauarbeiten im gesamten Gemeindegebiet von Munderfing.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 13.05.2025, AZ: 640-2025-Braumann angeführ-ten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-kehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 19. Mai 2025 bis 30. November 2025 verordnet:
§ 1
Umleitung1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2
KundmachungDiese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Munderfing, am 13. Mai 2025
Aushängezeitraum: 15. Mai 2025 bis 1. Dezember 2025
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Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.50
Verständigung gemäß § 36 Abs.4 OÖ.ROG
Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 beschlossen, für den nachstehend angeführten Bereich den Flächenwidmungsplan Nr. 5 zu ändern.
Es wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 07. Juli 2025 bis 10. September 2025 die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.
Gemäß § 33 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 i.d.g.F. wird dieser Planentwurf der OÖ. Landesregierung und den sonstigen genannten öffentlichen Körperschaften und Stellen mit dem Ersuchen übermittelt, bis längstens 10. September 2025 eine Stellungnahme abzugeben, bzw. Einwendungen zu erheben. Diese Frist wird nicht erstreckt.In die Planentwürfe kann auch während der Amtsstunden beim Gemeindeamt Munderfing Einsicht genommen werden. Der Projektentwurf ist ersichtlich unter www.munderfing.at/ Amtstafel.
Falls gewünscht, wird der Projektentwurf auch zugesandt.Aushängezeitraum: 7. Juli 2025 bis 10. September 2025 -
Kundmachung Feuerpolizeiliche Überprüfung
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Oö. Feuerpolizeigesetzes, LGBl. 113/1994 i.d.g.F.,
(Oö. FGPG.) findet am Mittwoch, den 30. Juli 2025, Beginn 09:00 Uhrin folgenden Objekten (Gebäuden, Anlagen mit den jeweils dazugehörigen
Grundstücken) die Feuerpolizeiliche Überprüfung statt.Objekt Gewerbegebiet Nord 14 (KTM Logistikzentrum GmbH)
Objekt Gewerbegebiet Nord 16 (KTM Logistikzentrum GmbH)
Objekt Gewerbegebiet Nord 20 (Pierer Immoreal GmbH)
Objekt Gewerbegebiet Nord 1A (Newo Sonnen- und Insektenschutz GmbH)
Objekt Gewerbegebiet Nord 7 (Newo Sonnen- und Insektenschutz GmbH)Dokumente:
Aushängezeitraum: 25. Juni 2025 bis 31. Juli 2025