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Gemeinde Munderfing
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Beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung für das Projekt „Neuhöllersberg“

Beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung für das Projekt „Neuhöllersberg“

Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 i.d.g.F. wird darüber informiert, dass in der Zeit vom 2. August 2021 bis 30. August 2021 der Plan für die Änderung Nr. 20 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5, bzw. die Änderung Nr. 10 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 und der Plan für die Erstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5 für

„Neuhöllersberg“

beim Gemeindeamt, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.
Der Planverfasser Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, 5020 Salzburg, hat dazu einen Planentwurf mit Beschreibung der Grundstücksflächen erstellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in der Sitzung am 15. April 2019 den entsprechenden Einleitungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 33 des Oö. Raumordnungsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, bis längstens

30. August 2021

eine Stellungnahme abzugeben.