In jeder Gemeinde ist eine ständige Wählerevidenz zu führen. Diese Evidenz dient als Grundlage für alle Wahlen.
In der Wählerevidenz sind alle Personen einzutragen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben,
- vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und
- in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Für Personen, die auf Grund der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde festgenommen oder angehalten werden, gilt in wahlrechtlichen Angelegenheiten der vor dieser Festnahme oder Anhaltung zuletzt begründete Wohnsitz oder Hauptwohnsitz als Wohnsitz oder Hauptwohnsitz, sofern sie über keinen anderen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz außerhalb des Ortes der Festnahme oder der Anhaltung verfügen.