Fundamt – Information
Die Funktion der Fundbehörde nehmen ausschließlich die Gemeinden und nicht mehr die Polizei wahr. Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zuständig.
Ausgenommen von der Regelung der Zuständigkeit sind nach wie vor Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust und/oder Fund bei einer Dienststelle der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen ist.
Dazu gehören beispielsweise Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln. Auch „bedenkliche Funde“ wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird.
Online-Recherche:
Österreichweit werden alle Funde unter www.fundamt.gv.at erfasst! Hier können Sie nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen.
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Zuständigkeit und Kontakt
Theresa Reif
Brigitte Strak
Dagmar Hattinger
Rebecca Bogner
derzeit in Karenz