Verkehrsentwicklungsplan (VEP)

Vom Gemeinderat wurden folgende Ziele festgelegt:

1) Abfassung des VEP unter dem Planungsprinzip „Gemeinde der kurzen Wege“ bzw. nach dem „demand side management“-Prinzip, um damit langfristig ein menschen- und
ortsverträgliches Verkehrsaufkommen zu sichern.

2) Verbesserung und langfristige Sicherung der Attraktivität des Gemeindekernes für Bürger und Besucher durch Verbesserung seiner Erreichbarkeit für sämtliche Verkehrsmittel.

3) Anwendung der Planungsgrundsätze der flächenhaften Verkehrsberuhigung nach internationalem Vorbild (Festlegung möglicher Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen,
Definition des 50 km/h – Vorbehaltsnetzes) mit dem Ziel, die Attraktivität der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (E-Mobility, ÖV, Rad, Fuß) vor allem im Zentrum stark zu verbessern und gleichzeitig jene des mot. Individualverkehrs moderat und im Gleichklang zu senken, die Wohnqualität auch zukünftig zu sichern und die Verkehrssicherheit in allen Gebieten anzuheben. Über Ausformung und Intensität der Maßnahmen entscheiden die bekannt gewordenen Bürgerwünsche.

4) Untersuchung / Lösung von konkreten Verkehrsproblemen (Ergebnis der Analyse)

5) In Gewerbegebieten werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ausschließlich punktuell zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (z.B. Sicherung von Rad-/Fußweg-querungen) eingesetzt.

6) Darstellung eines groben räumlichen Entwicklungsplanes gemeinsam mit dem Ortsplaner der Gemeinde, Ortsentwicklungsplan und Verkehrsentwicklungsplan sind aufeinander abzustimmen.

Zuständigkeit und Kontakt

Rebekka Krieger

Rebekka Krieger

Amtsleitung, Verwaltung