Katastrophenschutzplan
Die Gemeinde hat für ihr Gemeindegebiet einen Katastrophenschutzplan zu erstellen.
Der Katastrophenschutzplan enthält alle im Gemeindegebiet wichtigen Telefonnummern, Kapazitäten und Notversorgungsmöglichkeiten damit Einsatzkräfte im Katastrophenfall bestmöglich reagieren können.
Einsatzleitung
Die Einsatzleitung der Gemeinde tritt nach Warnung bzw. nach Aufruf durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Eintreten einer Gefahr selbständig zusammen.
Einsatzleiter ist der Bürgermeister, bei dessen Verhinderung der Vizebürgermeister.