Veranstaltungen – Information
Öffentliche Veranstaltungen müssen entweder gemeldet, angezeigt oder bewilligt werden.
Meldepflichtige Veranstaltungen
Diese sind mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin bei der zuständigen Gemeinde schriftlich zu melden.
- Kleinveranstaltungen
- Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die im Rahmen einer gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung durchgeführt werden
- Tourneebetriebsveranstaltungen (Circus, Puppentheater usw.)
- VA – im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung.
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
- Veranstaltungen im Tourneebetrieb
Der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung ist bei der Landesregierung einzubringen.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen
Eine Veranstaltung, die weder melde- noch bewilligungspflichtig ist, ist spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde, in der die vorgesehene Veranstaltungsstätte liegt, schriftlich anzuzeigen.
Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass sie
- weder das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen noch die Sicherheit von Sachen, das Eigentum oder dingliche Rechte gefährden,
- die Nachbarschaft oder die Umwelt nicht unzumutbar beeinträchtigen und
- keine unzumutbare Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, keine groben Verstöße gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte und keine Verletzung sonstiger öffentlicher Interessen, insbesondere des Jugendschutzes, erwarten lassen.
Benötigte Unterlagen
- Je nach Veranstaltung – bitte um telefonische Rücksprache
Downloads
- Veranstaltungsmeldung-gemäß-§6.pdf235 kB
- Veranstaltungsmeldung-gemäß-§7.pdf444 kB
- VSVO-LGBL.58-2010-neu.pdf19 kB
- Verordnung-25-2008.pdf43 kB
- Veranstaltungssicherheitsverordnung-VSVO.pdf43 kB
- Veranstaltungssicherheitsgesetz.pdf55 kB
- OÖ-Brauchtumsfeuerverordnung-2011.pdf21 kB
- Lebensmittelhygieneverordnung.pdf102 kB
Zuständigkeit und Kontakt

Dagmar Hattinger
