Ehefähigkeitszeugnis
Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.
Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.
Sie müssen beim Standesamt einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie persönlich erscheinen.
Die Standesbeamtin/der Standesbeamte ermittelt in einer mündlichen Befragung und anhand der vorzulegenden Urkunden und Nachweise
- die rechtliche Ehefähigkeit und
- etwaige Eheverbote.
Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt. Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens wird Ihnen von der Standesbeamtin/vom Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Zuständigkeit und Kontakt
Jede Personenstandsbehörde in ganz Österreich
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde – Bei Geburtsdatum vor dem 1.1.1939 erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Je nachdem, in welchem ausländischen Staat Sie heiraten möchten, werden eventuell zusätzlich Dokumente Ihrer Partnerin/Ihres Partners benötigt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig sowohl bei Ihrer zuständigen Behörde in Österreich als auch bei der ausländischen Behörde desjenigen Staates, in dem Sie heiraten wollen.
Wenn Sie bereits verheiratet/verpartnert waren: zusätzlich
- Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunde/n aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe
(Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
- Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind: zusätzlich
bei 16- bis 18-Jährigen:
- Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
- Zustimmung der Obsorgeberechtigten
bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters:
- deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses konkret benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes.
Ehefähigkeit Ermittlung - Kosten und Gebühren in EUR
Ehefähigkeitszeugnis |
|
Ehefähigkeit Ermittlung | 50,00 |
Ehefähigkeit Ermittlung - Vorlage von ausländischen Schriften | 130,00 |
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
5230 Mattighofen, Stadtplatz 1,
1. Stock, Zimmer 8
Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Tel.: 07742/2255-9
Standesbeamter:
Roland Theil
Tel.: 07742/2255-8