Reisepass für ein Kind
Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Miteintragungen im Pass der Eltern sind nicht mehr möglich.
Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und am Chip gespeichert.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren
- Bis zwei Jahre: zwei Jahre
- Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
- Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat:
– Für Kinder, dessen Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
– Für Kinder, dessen Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.
– Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.
Benötigte Unterlagen
- Das Kind muss bei der Antragstellung dabei sein
- Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe)
- Falls bereits ein Reisepass vorhanden ist, diesen zur Antragstellung mitbringen
- amtlicher Lichtbildausweis des beantragenden Elternteils
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen (z.B. Schreibweisen).
Reisepass für Kinder - Kosten und Gebühren in EUR
Reisepass für Kinder | |
Von 2 bis 12 Jahre | 30,00 |
Bis zum 2. Lebensjahr | 0,00 |
Links
Zuständigkeit und Kontakt

Rebecca Bogner
derzeit in Karenz

Dagmar Hattinger

Barbara Kobler
