Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahren

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis. Der Personalausweis ist ausschließlich im Scheckkartenformat verfügbar. Das Scheckkartenformat erleichtert das tägliche Bei-sich-Tragen des Ausweises.

Eine Liste der Staaten, in die mit einem Personalausweis eingereist werden darf, findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren

  • Für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • Für Kinder ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Ein Personalausweis für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat:

  • Für Kinder, dessen Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
  • Für Kinder, dessen Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.
  • Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
  • Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
  • „alter“ Personalausweis oder Reisepass des Kindes
  • amtlicher Lichtbildausweis des beantragenden Elternteils
  • Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen (z.B. Schreibweisen).

Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahren - Kosten und Gebühren in EUR

Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahren

Ab dem 16. Geburtstag61,50
Nach dem 2. Geburtstag26,30
Bis zum bzw. am 2. Geburtstag0,00

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung
Rebecca Bogner

Rebecca Bogner

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

derzeit in Karenz

Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung