Wohnsitz – Anmeldung
Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Wohnsitz abmelden oder ummelden.
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen – vorausgesetzt, im Krankenhaus wurde bereits ein Meldezettel ausgefüllt. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Besuch bei der Meldebehörde nicht erforderlich.
Möglichkeiten der Anmeldung
- Persönlich bei der zuständigen Behörde
- Schriftlich per Post
- Durch eine beauftragte Person (eine Anmeldung per E-Mail ist gesetzlich nicht zulässig)
Minderjährige müssen von den Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geistig behinderte Personen im Rahmen des Wirkungsbereiches einer Sachwalterin/eines Sachwalters von diesem, falls diese Personen nicht vorhanden sind, von der Unterkunftgeberin/dem Unterkunftgeber.
Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular. Sie erhalten das Formular zum Download im Internet oder direkt bei der Meldebehörde.
Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig, korrekt und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
- Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers
Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis
- vollständig ausgefüllter Meldezettel
- im Einzelfall auch Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
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Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Theresa Reif

Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr

Rebecca Bogner

Sandra Klösler
Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr