Finanzielle Beihilfe für Schüler an Pflichtschulen

Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Hier finden Sie Infos über die finanzielle Unterstützung von Familien mit Schulkindern.

 

Förderungen für Schülerinnen und Schüler an Pflichtschulen

Schulveranstaltungshilfe: Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes teilgenommen haben.

Sprachprojektwochen im Inland: Das Land Oberösterreich unterstützt die Abhaltung von Sprachprojekten mit „native-speakers“ im Inland an oberösterreichischen höheren Schulen, Neuen Mittelschulen und polytechnischen Schulen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten bzw. Details zu den Förderungen finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.