Finanzielle Beihilfe für Schüler an Pflichtschulen
Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Hier finden Sie Infos über die finanzielle Unterstützung von Familien mit Schulkindern.
Schulpflicht in Österreich
Die gesetzliche Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten.
Beginn:
Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.
Dauer:
Die Schulpflicht erstreckt sich in Österreich über neun Jahre. Im Allgemeinen wird in den ersten vier Jahren die Grundschule (Volksschule) besucht.
Danach folgen weitere vier Jahre entweder in einer Hauptschule/Kooperativen Mittelschule oder der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule.
Die Schulpflicht wird im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer mittleren oder höheren Schule erfüllt.
Förderungen für Schülerinnen und Schüler an Pflichtschulen
Schulveranstaltungshilfe: Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes teilgenommen haben.
Sprachprojektwochen im Inland: Das Land Oberösterreich unterstützt die Abhaltung von Sprachprojekten mit „native-speakers“ im Inland an oberösterreichischen höheren Schulen, Neuen Mittelschulen und polytechnischen Schulen.
Weitere Förderungsmöglichkeiten bzw. Details zu den Förderungen finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.