Schulwechsel und Schulwahl
Jede öffentliche Pflichtschule hat einen festgelegten Schulsprengel, dieser entspricht nicht immer dem Gemeindegebiet.
Möchten Eltern ihr Kind an einer Pflichtschule außerhalb des eigenen Schulsprengels anmelden, ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gemeinde des Hauptwohnsitzes übernimmt dann die Gastschulbeiträge – für die Eltern entstehen keine Kosten.
Mittelschule:
Seit dem Schuljahr 2017/18 gilt für Mittelschulen ein Berechtigungssprengel für ganz Oberösterreich.
Das bedeutet: Eltern und Kinder können selbst entscheiden, welche Mittelschule in Oberösterreich besucht wird – vorausgesetzt, es gibt an der gewünschten Schule Platz.
Der Antrag ist direkt bei der Wunschschule zu stellen.
Volksschule:
Für den Besuch einer Volksschule außerhalb des eigenen Sprengels ist ein Antrag beim Gemeindeamt der gewünschten Schule einzureichen.
Die beteiligten Gemeinden klären anschließend, ob eine Einigung möglich ist.
Kommt es zu keiner Einigung, kann ein Antrag bei der Bildungsdirektion OÖ gestellt werden – schriftlich oder mit dem offiziellen Formular, spätestens zwei Monate vor Schulbeginn.
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Zuständigkeit und Kontakt

Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr