Wasser- und Kanalanschluss

Wasseranschluss

Für den Anschluss von Grundstücken an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Munderfing (Ortswasserversorgungsanlage) wird eine Wasserleitungsanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

Kanalanschluss

Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke; bei Vorliegen eines Baurechts ist der Bauberechtigte, der wie ein Eigentümer behandelt wird, gebührenpflichtig.

Benützungsgebühren

Die Bemessung der laufenden Gebühr erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch. Dieser wird durch einen Wasserzähler festgestellt, welcher jährlich im September abgelesen werden muss.

Alles hat seinen Preis

– Aufschließungsbeiträge
– Erhaltungsbeiträge
– Anschlussgebühr
– Bereitstellungsgebühr
– Benützungsgebühr

Einen kurzer Überblick über die durch Aufschließung, Bereitstellung und Anschluss an die Kanalisation in O.Ö. anfallenden Gebühren und Beiträge finden Sie als als übersichtliches PDF in der Broschüre „Alles hat seinen Preis“ (siehe Downloads).

Wasser- und Kanalgebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Wasser- und Kanalgebühren

inkl. 10 % MwSt.
Wasserbezugsgebühr - pro m³ Wasser 1,98
Wasser Mindestanschlussgebühr 2.832,50
Kanalbenützungsgebühr - pro m³ Frischwasser 4,82
Kanal Mindestanschlussgebühr 4.724,50
Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung