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Gemeinde Munderfing
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Volksbegehren – Bedingungsloses Grundeinkommen

In der Zeit von 18. bis 25. November 2019 findet ein Volksbegehren statt!

Öffnungszeiten des Gemeindeamtes während der Eintragungswoche:

Montag 18.11. von 7 bis 20 Uhr                 Freitag 22.11. von 7 bis 16 Uhr
Dienstag 19.11. von 7 bis 20 Uhr              Samstag 23.11. von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 20.11. von 7 bis 16 Uhr              Sonntag 24.11. geschlossen
Donnerstag 21.11. von 7 bis 16 Uhr          Montag 25.11. von 7 bis 16 Uhr

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte  Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

Text des Volksbegehrens:
Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Bedingungsloses Grundeinkommen“:
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde; Österreich gehört zu den reichsten Ländern auf diesem Planeten und kann es sich leisten allen seinen Bürgerinnen ein menschenwürdiges Leben mittels eines bedingungslosen Grundeinkommens zu ermöglichen; Eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94% aller in Österreich getätigten Finanztransaktionen bietet allen österreichischen Staatsbürgerinnen die Möglichkeit, ein Leben in Freiheit, Würde und Selbstbestimmung zu führen. Enorme Einsparungen auf bürokratischer Ebene sind ebenso ein großes Plus wie eine daraus resultierende schlanke Verwaltung. Gesundheitsleistungen werden durch eine neue Form
solidarischen Handelns und Einsparungen auf bürokratischer Ebene ermöglicht.

Das Bedingungslose Grund Einkommen ist eine passende Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart. Nicht nur aus der Perspektive der Einzelnen, die ohne Existenzangst mutiger ihr individuelles Leben gestalten können, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene. Denn  das BGE ist nicht einfach ein Sozialtransfer vom Staat in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger. Es verspricht, ein wirksamer Ansatz für die Stärkung von Teilhabechancen und den sozialen Zusammenhalt zu sein und eine nachhaltige Gesellschaftsentwicklung zu fördern.

In einer Zeit, in der erwerb-bringende Arbeit nicht mehr staatlich zu gewährleisten ist und immer mehr Menschen, statt aus Lohnabhängigkeit befreit, in unwürdige soziale und wirtschaftliche Abhängigkeiten getrieben werden (Mindestsicherung), hätte so jeder Mensch ein Einkommen, auch wenn er durch die Automatisierung und Rationalisierung in  Produktion und Verwaltung aus der Arbeit entlassen wird. Außerdem hätte jeder Mensch die Möglichkeit, frei von Existenzsorgen diejenigen Arbeiten zu übernehmen, die er – angesichts der sich immer mehr verschlechternden Lage im Sozialen, in Wissenschaft und Bildung, auf dem Sektor der Kunst, der Umwelt, der Gesundheit, der Erziehung, der Kultur – selbst für sinnvoll hält.
Aus dem Blickwinkel der Care Ethik ist das BGE eine Möglichkeit, Machiavellische Gesellschaftsstrukturen aufzuweichen und Menschen in solidarischem Handeln wieder näher zu bringen!