- 5. Januar 2021
Heizkostenzuschuss
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt € 152,00 bei Erfüllung der Einkommensgrenzen. Sozial Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt: – Alleinstehende: EUR 950,00 – Ehepaar/Lebensgemeinschaft: EUR 1.500,00 – für jedes minderjährige Ki…