- 15. Februar 2024
Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen
Möchten Sie bei der nächsten Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Voraussetzungen sind: – Sie haben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-BürgerIn) – Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen. – Sie haben einen Hauptwohnsitz in Munderfing. Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Le…