- 1. Juli 2020
Corona-Familienhärtefonds
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärtefonds zur Verfügung. Voraussetzungen: Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Für unsel…