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Gemeinde Munderfing
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Aktuelle Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus

Aktuelle Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus vom Land Oberösterreich – Stand 25.03.2020

Die Corona-Krise ist sehr ernst. Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller in Oberösterreich lebenden Menschen, besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankung sind hier gefährdet. Wichtig ist die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich zu bremsen.Die Menschen werden aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Soweit als möglich Gewährung von Telearbeit. Soziale Kontakte sollen ausschließlich mit jenen Menschen geschehen, die in einem Haushalt zusammen wohnen. Absolute Minimierung der Kontakte.

Das Haus bzw. die Wohnung sollte nur aus folgenden Gründen verlassen werden:

  • Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
  • Berufsarbeit, die erforderlich ist. Es muss sichergestellt sein, dass zwischen den Personen ein Abstand von einem Meter eingehalten wird.
  • Dringend notwendige Besorgungen wie Lebensmittel oder Medikamente.
  • Hilfe für andere Menschen. Kinder dürfen zu einem Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, gebracht auch von dort wieder abgeholt werden.
  • Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, Spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Weitere Informationen:

  • Restaurants sind geschlossen.
  • Auf Spielplätzen oder in Parks ist der Mindestabstand von 1m einzuhalten.
  • Schulen, Kindergärten, Lehranstalten, kulturelle Einrichtungen sind geschlossen, je nach Bedarf werden Betreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
  • Keine Besuche in Alten-und Seniorenheimen und Krankenhäusern (Ausnahmen gibt es nur für Kleinkinder und im palliativen Bereich)
  • Veranstaltungen und Versammlungen sind gänzlich untersagt. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.
  • Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet. Supermärkte dürfen nur noch bis 19.00 Uhr geöffnet haben.
  • Rückkehrer/innen aus Risikogebieten (werdendefiniert vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz*) müssen sich sofort nach Rückkehr in 14tägige Heimquarantäne begeben.

* https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html