Wählerevidenz für EU-Bürger
Als Unionsbürger(in), der (die) die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, sind Sie an einer Europawahl nur unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Formulare für die Eintragung in die Euopa-Wählerevidenz liegen am Gemeindeamt auf.
Zuständigkeit und Kontakt

Rebecca Bogner

Dagmar Hattinger
