Wählerevidenz für EU-Bürger
Als Unionsbürger(in), der (die) die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, sind Sie an einer Europawahl nur unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Hier finden Sie Informationen wie Sie als Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde an der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments teilnehmen können.
Formulare für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz liegen auch am Gemeindeamt auf.
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr
Sandra Klösler
Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr

