Wählerevidenz für Auslandsösterreicher
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 15. Lebensjahr vollendet haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen oder Volksbefragungen beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich.
Hier finden Sie als Auslandsösterreicher(in) Infos was Sie unternehmen müssen, um in die Wählerevidenz und/oder die Europa-Wählerevidenz eingetragen zu werden.
Formulare für die Eintragung in die Euopa-Wählerevidenz liegen am Gemeindeamt auf.