Ausstellung Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Eine Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen mit ID-Austria – zwecks Feststellung der Identität persönlich vor der Behörde erscheinen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweis
Strafregisterbescheinigung - Kosten und Gebühren in EUR
Strafregisterbescheinigung |
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| Strafregisterbescheinigung gewöhnlich - ohne Adressat | 44,10 |
| Strafregisterbescheinigung gewöhnlich - mit Adressat | 23,10 |
| Strafregisterbescheinigung besonders - mit Adressat | 29,10 |
Links
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr
Rebecca Bogner
Sandra Klösler
Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr

