Meldebestätigung
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine „einfache“ Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine „historische“ Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen) beantragen. Sie können dabei auch wählen, ob Sie die Bestätigung(en) aus dem lokalen Melderegister wollen (in diesem sind nur Ihre Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister – ZMR (hier sind Ihre Meldungen in ganz Österreich gespeichert).
Meldebestätigungen aus dem lokalen Melderegister müssen bei der jeweils örtlich zuständigen Meldebehörde beantragt werden und werden von dieser ausgestellt, Meldebestätigungen aus dem ZMR erhalten Sie bei jeder Meldebehörde.
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
Meldebestätigung - Kosten und Gebühren in EUR
Meldebestätigung |
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| Meldebestätigung | 2,10 |
| Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister | 3,00 |
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr
Rebecca Bogner
Sandra Klösler
Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr

