Bauanzeige

Die Richtlinien, ob ein Bauvorhaben anzeigepflichtig und bewilligungspflichtig ist, sind sehr komplex und umfangreich. Die hier genannten Projekte sind nur ein Auszug und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bitten Sie, vor der Planung eines Bauprojekts mit dem Bauamt Kontakt aufzunehmen.

Anzeigepflichtige Bauvorhaben

Gartenhäuser bis 35 m²
Abbruch von Gebäuden (sofern nicht mit anderen Gebäuden baulich verbunden)
Dachgaupen
Räumlichkeiten für Heizanlagen (welche baubehördlich noch nicht genehmigt sind, zB. vorgesehene Räumlichkeit ist noch nicht als Heizraum/Lagerraum im Plan definiert)
Geländeveränderung über 1,5 m (Aufschüttung, Abtragung)
Dachraumausbau (Übermauerung bis 1,2 m Höhe)
Verglasung von Balkonen und Loggien (untergeordnet)
Wintergärten (Abstand zu Nachbargrundstück mind. 3 m)
Schwimm- und Wasserbecken (mehr als 1,5 m Tiefe und mehr als 50 m² Wasserfläche)
Fahrsilos mit Umfassungswänden (mehr als 1,5 m Höhe)
Solar- und Photovoltaikanlagen, die mehr als 2 Meter über das künftige Gelände ragen oder die Gebäudeoberfläche um mehr als 1,5 Meter überragen.
Werbetafeln, Schaukästen, Anschlagsäulen
Vordächer (untergeordnet)
Carports und Schutzdächer: Bis maximal 50 m² verbaute Fläche (offene Bauweise); wenn das Carport direkt an der Grundgrenze errichtet wird, ist die an der Grundgrenze situierte Wand als Feuermauer auszubilden.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Bauanzeige
  • Lageplan
  • Planskizze

Links

RIS OÖ Bauordnung

Bauanzeige - Kosten und Gebühren in EUR

Bauanzeige

Bauanzeige Formular - Bundesgebühr14,30
Bauanzeige Bewilligung - Verwaltungsabgabe16,40
Bauanzeige je Seite (Planskizze)3,90

Zuständigkeit und Kontakt

Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung