Rohrbruch – Was tun?

  1. Ehest möglich die Mitarbeiter des Bauhofes kontaktieren unter +43-664-4151838
  2. Mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen

Vorsorge statt Rohrsorge

Rechtzeitig in die Sanierung der Trinkwasser- und Abwassernetze investieren

Sauberes Trinkwasser aus der Leitung und eine funktionierende Abwasserentsorgung sind für uns selbstverständlich .
Über 50 % der Trinkwasserleitungen und rund 30 % der Abwasserleitungen der ca. 174.000 km langen öffentlichen Wassernetze in Österreich wurden vor 1983 gebaut. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer der Rohre von 50 Jahren besteht daher in den kommenden Jahren erhöhter Erneuerungsbedarf.
Die Initiative „VORSORGEN statt Rohrsorgen“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) schafft genau dafür das notwendige Bewusstsein.

Der Erhalt unserer Trinkwasser- und Abwassernetze liegt nicht nur in der Verantwortung der öffentlichen Hand, denn am Privatgrund sind Eigentümerinnen und Eigentümer für funktionsfähige Anschlüsse und Leitungen zuständig. Unsachgemäß ausgeführte oder schadhafte private Anschlüsse und Leitungen können das gesamte Netz belasten, zum Beispiel durch Wasserverluste an undichten Stellen oder Fremdwassereintritt.

Wasser- u. Abwasserhausanschlüsse – Wem gehört die Leitung?

Es stellt sich immer wieder die Frage, wer für die Instandhaltung und Reparatur von Schäden an Hausanschlussleitungen von Wasser oder Kanal (sogenannten Anschlussleitungen) zuständig ist. Vom Gemeinderat wurde im Dezember 2021 die Wasserleitungsordnung neu beschlossen, um dahingehende Unklarheiten zu beseitigen und Widersprüche zum Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 zu bereinigen.

Das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 regelt dies ziemlich eindeutig, dass der/die Liegenschaftseigentümer/in die Kosten für die Herstellung und Instandhaltung dieser Einrichtungen tragen muss! Der Hausanschlussschieber ist gemäß ÖNORM EN805 bereits Teil der Anschlussleitung und fällt somit ebenfalls in die Erhaltungspflicht des/der Liegenschaftseigentümers/in.

Seitens der Versicherungsbüros wird zu dieser Thematik darauf hingewiesen, dass wenn Sie für die Instandhaltung und Reparatur an wasserführenden Zu- und Ableitungsrohren außerhalb Ihres Versicherungsgrundstückes verpflichtet sind, darauf achten sollten, dass Sie bei Ihrer Gebäude-/Leitungswasserversicherung auch Schäden an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks mit versichert haben!

Zuständigkeit und Kontakt

Dieses Bild zeigt Bauhofleiter Gerhard Eder.

Gerhard Eder

Bauhof

Bauhofleiter

 

Kontakt Bauhof: +43-664-4151838