Amtstafel

Verordnungen

  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Munderfinger Hauptstraße

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 21.11.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Munderfinger Hauptstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 21.11.2025, AZ: 640-2025-MH Erdbau2 angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 27. November 2025 bis 19. Dezember 2025 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 25. November 2025 bis 22. Dezember 2025
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Kapellenweg

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 05.11.2025 bewilligten Bauarbeiten im Kapellenweg.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 05.11.2025, AZ: 640-2025-Kapellenweg angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 05. November 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 11. November 2025 bis 1. Juli 2027
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Katztalerstraße

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 04.08.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Katztalerstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 04.08.2025, AZ: 640-2025-Hessenberger ange-führten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorüberge-hende Verkehrsmaßnahmen von 11. August 2025 bis 30. September 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 7. August 2025 bis 1. Oktober 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Kieninger angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 14. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. Juli 2027
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Pfaffingerstraße

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 19.05.2025, AZ: 640-2025-Hasiweder angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen von 23. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 verordnet:

    § 1
    Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    Aushängezeitraum: 21. Mai 2025 bis 2. Januar 2026

Kundmachungen

  • Entwurf 2. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2025: Auflage

    Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den 2. Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Munderfing für das Jahr 2025 von heute an eine Woche, das ist bis zum 15.12.2025, im Gemeindeamt Munderfing zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.munderfing.at abrufbar.

    Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

    Aushängezeitraum: 5. Dezember 2025 bis 15. Dezember 2025
  • Kundmachung - Flurbereinigung Hirschlag

    Die Oö. Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. Oktober 2025, LNOG-2025-228372/5-AC, gemäß § 29 Oö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979, das Flurbereinigungsverfahren „Hirschlag“ in der Gemeinde Munderfing, politischer Bezirk Braunau am Inn, eingeleitet.
    Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die Grundstücke Nr. .161/2, 1830/1, 1831/1, 1833/2, 1843, 1845, 1846, 1856, 1862, 1879/2, 2094/2, 2095, 2096 und 2106/2 je KG 40119 Munderfing;
    Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen.

    Aushängezeitraum: 1. Dezember 2025 bis 16. Dezember 2025
  • Kundmachung - öffentliche Sitzung des Gemeinderates

    Es wird kundgemacht, dass am Montag, 15.12.2025 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Munderfing eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates stattfindet.

     

    Aushängezeitraum: 1. Dezember 2025 bis 16. Dezember 2025
  • Kundmachung - Baubeginn 30Kv Leistungserhöhung Oberweißau

    Gemäß 8 8 Oö. Starkstromwegegesetz 1970, bringen wir zur Kenntnis, dass der Beginn der Bauarbeiten für die 30-kV-Leistungserhöhung Oberweissau nach Ablauf der nächsten 14 Tage vorgesehen ist.
    Für die gegenständliche Anlage wurde am 23.05.2025 durch das Amt der oberösterreichischen Landesregierung das energierechtliche Prüfungsverfahren durchgeführt.

    Aushängezeitraum: 20. November 2025 bis 5. Dezember 2025
  • Kundmachung - Flächenwidmungsplanänderung 5.44

    Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2024 beschlossen, für den nachstehend angeführten Bereich den Flächenwidmungsplan Nr. 5 zu ändern.

    Es wird kundgemacht, dass die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

    Nach dem Oö. Raumordnungsgesetz haben Sie nun die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vier Wochen zum Widmungsansuchen eine Stellungname abzugeben, bzw. Einwendungen zu erheben.

    Aushängezeitraum: 10. November 2025 bis 11. Dezember 2025
  • Kundmachung - Netz OÖ GmbH, Energie AG OÖ, Mattighofen - Lengau

    Die Netz Oberösterreich GmbH betreibt die 110 kV-Freileitung Umspannwerk (UW) Mattighofen – UW Lengau. Zwecks Erhöhung der Netzzuverlässigkeit, der Netzkapazitäten sowie der Versorgungssicherheit beabsichtigt die Netz Oberösterreich GmbH die Umsetzung des Vorhabens „Mattighofen – Lengau“:
    ➢ Austausch der Leiterseile inkl. Erhöhung von 36 Masten und Neuerrichtung von zwei Masten der bestehenden 110 kV-Freileitung UW Mattighofen – UW Lengau
    ➢ Ertüchtigung des bestehenden UW Mattighofen
    ➢ Ertüchtigung des bestehenden UW Lengau

    In der Zeit von Dienstag, 4.11.2025, bis Dienstag, 16.12.2025 liegen die Antragsunterlagen zur Einsicht am Gemeindeamt auf.

    Aushängezeitraum: 4. November 2025 bis 16. Dezember 2025
  • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.51

    Verständigung gemäß § 36 Abs.4 OÖ.ROG

    Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in seiner Sitzung am 29. September 2025 beschlossen, für den nachstehend angeführten Bereich den Flächenwidmungsplan Nr. 5
    zu ändern.

    Es wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 06. Oktober 2025 bis 05. Dezember 2025 die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.
    Gemäß § 33 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 i.d.g.F. wird dieser Planentwurf der OÖ. Landesregierung und den sonstigen genannten öffentlichen Körperschaften und Stellen mit dem Ersuchen übermittelt, bis längstens 05. Dezember 2025 eine Stellungnahme abzugeben, bzw. Einwendungen zu erheben. Diese Frist wird nicht erstreckt.

    In die Planentwürfe kann auch während der Amtsstunden beim Gemeindeamt Munderfing Einsicht genommen werden. Der Projektentwurf ist ersichtlich unter www.munderfing.at/ Amtstafel.
    Falls gewünscht, wird der Projektentwurf auch zugesandt.

    Aushängezeitraum: 6. Oktober 2025 bis 9. Dezember 2025