Da es immer wieder vorkommt, dass Wasserzähler nicht korrekt eingebaut werden, möchten wir auf folgendes hinweisen:
- Alle Wasserzähler die zur Verrechnung herangezogen werden, unterliegen der Eichpflicht gemäß Maß- und Eichgesetz. Diese Wasserzähler müssen spätestens in einem Intervall von fünf Jahren nachgeeicht bzw. ausgetauscht werden.
- Wasserzähler müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht durch Regale und andere Gegenstände verstellt werden.
- Vor und nach jedem Wasserzähler muss ein Absperrventil angebracht sein, damit der Ausund Einbau möglich ist.
- Der Einsatz einer Einbaugarnitur samt Absperrventile und Rückflussverhinderer auf einem Bügel ist heute Stand der Technik und daher verpflichtend einzubauen!
- Da Wasserzähler auch im Zählwerksbereich mit Wasser durchströmt werden, ist darauf zu achten, dass Zähler frostsicher eingebaut werden.
- Bei nicht ordnungsgemäß instandgehaltenen Installationen kann der Zählertausch seitens der Gemeinde nicht mehr durchgeführt werden und es erfolgt eine Pauschalierung laut aktuell gültiger Verordnung der Gemeinde.