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Gemeinde Munderfing
Dorfplatz 1 | 5222 Munderfing | +43-7744-6255 | gemeinde@munderfing.ooe.gv.at | www.munderfing.at
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Volksbegehren

In der Zeit vom 20. September bis 27. September 2021 finden mehrere Volksbegehren statt. Bitte bei Unterzeichnung am Gemeindeamt einen Lichtbildausweis mitnehmen!

„NOTSTANDSHILFE“

Text des Volksbegehrens:
Durch entsprechende Festlegung in der Bundesverfassung soll verhindert werden, dass die Notstandshilfe durch „Arbeitslosengeld Neu“ ersetzt wird. Menschen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen ein wenig „geschont“ werden. Eine Abschaffung wäre Existenzbedrohung und es fördert die soziale Ausgrenzung.

„IMPFPFLICHT: NOTFALLS JA“

Text des Volksbegehrens:
Impfungen sind sinnvoll und notwendig. Vor allem bei Pandemien wie Corona (COVID-19) überwiegt der Schutz der gesamten Bevölkerung deutlich die Interessen Einzelner. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge deshalb dafür sorgen, dass sich möglichst viele Menschen freiwillig impfen lassen, z.B. durch positive Anreize. Wenn dennoch eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, soll eine Impfpflicht kommen. Gesundheitssystem in Gefahr: Impfpflicht JA!

„IMPFPFLICHT: STRIKTES NEIN“

Text des Volksbegehrens:
Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten. Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!

„KAUF REGIONAL“

Text des Volksbegehrens:
Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-)gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!

 

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zu dem Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online getätigt werden unter www.bmi.gv.at/volksbegehren.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Weitere Informationen zu den Volksbegehren im Zeitraum von 20. September bis 27. September finden Sie auf der Amtstafel unter www.munderfing.at/amtstafel.

 

Öffnungszeiten des Gemeindeamtes während der Eintragungswoche:

Montag20.09.202107:00 – 20:00 Uhr
Dienstag21.09.202107:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch22.09.202107:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag23.09.202107:00 – 17:45 Uhr
Freitag24.09.202107:00 – 16:00 Uhr
Samstag25.09.202108:00 – 12:00 Uhr
Sonntag26.09.2021geschlossen
Montag27.09.202107:00 – 17:45 Uhr