In der Zeit vom 18. Jänner bis 25. Jänner 2021 finden mehrere Volksbegehren statt.
„TIERSCHUTZ-VOLKSBEGEHREN“
Text des Volksbegehrens:
Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.
„FÜR IMPF-FREIHEIT”
Text des Volksbegehrens:
Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.
„Ethik für ALLE”
Text des Volksbegehrens:
Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2) SchOG, Art14(5a) B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe.
Ferner fordern wir:
– Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation für EthiklehrerInnen
– Unvereinbarkeitsregeln für Ethik- und zugleich ReligionslehrerInnen
– Ein Ethikfachinspektorat
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zu dem Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Weitere Informationen zu den Volksbegehren im Zeitraum von 18. Jänner bis 25. Jänner 2021 finden Sie auf der Amtstafel unter https://www.munderfing.at/amtstafel/#9008.
Informationen zur Eintragung während des Lockdowns
Trotz der derzeitigen „Lockdown“-Situation finden die Volksbegehren wie angekündigt statt. Eintragungswilligen Personen ist grundsätzlich ein ungehinderter Zugang zu den Eintragungslokalen für die Volksbegehren im Eintragungszeitraum zu gewährleisten (zu diesem Zweck ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs trotz Lockdown zulässig).
Personen, für die aufgrund eines gesundheitsbehördlichen Bescheides eine Quarantäne in ihren Räumlichkeiten angeordnet worden ist, – sofern sich diese Quarantäne auf den gesamten Eintragungszeitraum erstreckt – ist eine Eintragung für ein Volksbegehren ausschließlich mittels „Handysignatur“ möglich.
Weiterhin zu beachten sind die Abstandsregel von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht beim Betreten des Gemeindeamts. Es ist keine Voranmeldung oder Terminverinbarung für die Volksbegehren möglich bzw. notwendig!
Wir bitten um Verständnis, sollte es aufgrund der Covid-19 Maßnahmen zu Wartezeiten im Gemeindeamt kommen.
Öffnungszeiten des Gemeindeamtes während der Eintragungswoche:
Montag | 18.01.2021 | von 7 bis 20 Uhr | Freitag | 22.01.2021 | von 7 bis 16 Uhr |
Dienstag | 19.01.2021 | von 7 bis 20 Uhr | Samstag | 23.01.2021 | von 8 bis 12 Uhr |
Mittwoch | 20.01.2021 | von 7 bis 16 Uhr | Sonntag | 24.01.2021 | geschlossen |
Donnerstag | 21.01.2021 | von 7 bis 17:45 Uhr | Montag | 25.01.2021 | von 7 bis 17:45 Uhr |