Der Europäische Biber: Ein Todgeglaubter kehrt zurück.
Seit einiger Zeit schon lebt eine kleine, streng geschützte Biberpopulation im Süden von Munderfing.
Unbekannte zerstörten zum Jahreswechsel ihre Wohnburg.
Die nachtaktiven, scheuen Tiere lebten immer schon weit verbreitet in ganz Europa an allen Arten von Gewässern, waren aber die letzten 100 Jahre bei uns fast zum Aussterben verurteilt. Die gnadenlose Jagd auf ihr schönes Fell, ihr Fett und ihr schmackhaftes Fleisch ließen die Art fast verschwinden. Durch ihr Leben im Wasser und ihren breiten Ruderschwanz erklärte die kath. Kirche den Biber sogar explizit zur erlaubten Fastenspeise.
Doch mit einem Fisch hat der Biber überhaupt nichts zu tun. Als weltweit zweitgrößtes Nagetier lebt der Biber streng vegetarisch von Wasserpflanzen, Schilf, Blättern und Rinde von Weichholz. Er fängt also keine Fische, wie sein Nachbar, der Fischotter.
Ein Biber kann bis zu 20 Minuten tauchen, wird ca 18 kg schwer und 10-12 Jahre alt. Im Gegensatz zu vielen Menschen lebt der Biber streng monogam und zieht mit der Biberdame seines Herzens 2-4 Jungtiere auf, die gemeinsam mit ihren Eltern ca. 2 Jahre in der gemeinsamen Biberburg verbringen. Danach suchen sich die Jungtiere ein eigenes Revier und wandern dafür bis zu 100 km weit.
Die Biberburg ist eine geniale Konstruktion aus gefällten Bäumen und Ästen, der Eingang zum Wohnkessel liegt immer unterhalb der Wasseroberfläche, der trocken und sicher das Zentrum der Burg bildet. Vorratskammern für den Winter und Dämme zur Regulierung des Wasserstandes (damit der Eingang unter Wasser bleibt) vervollständigen die Burg.
Unser Biber hatte sich solch eine Burg an einem geschützten Teil des Schwemmbaches gebaut, dafür junge Bäume gefällt und gefressen und in die Burg verbaut. Er hat keine Schäden angerichtet und auch keinen Wasserstau verursacht.
Zum Jahreswechsel ist diese Burg von Unbekannten zerstört worden. Der Kessel entfernt, die Vorräte vernichtet.
Der Biber ist eine streng geschützte Tierart gem. der OÖ Artenschutzverordnung. Diese geschützten Tiere dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten und getötet werden. Das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören der Biberburg sowie das Verändern ihres Lebensraumes ist verboten und wird mit einer empfindlichen Verwaltungsstrafe geahndet.
Bitte helfen Sie mit, diese faszinierenden Tiere zu schützen!
Seien wir stolz darauf, dass Teile unserer Gemeinde so naturnah sind, dass diese seltenen Tiere wieder unsere friedlichen Nachbarn sein möchten.
Text von: Mag. Debora Lenzing