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Gemeinde Munderfing
Dorfplatz 1 | 5222 Munderfing | +43-7744-6255 | gemeinde@munderfing.ooe.gv.at | www.munderfing.at
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Schneeräumung – Pflichten der Anrainer

Bei andauernden Schneefällen sind die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Munderfing teilweise rund um die Uhr im Einsatz. Die Bauhofmitarbeiter sind sehr bemüht, die Straßen entsprechend dem Prioritätenplan rechtzeitig zu räumen. Wir ersuchen um Verständnis, dass auf Grund des langen Straßennetzes nicht überall gleichzeitig eine Schneeräumung möglich ist.

Auf einige Punkte möchten wir hinweisen:

– Ein Ablagern von Schnee von den Grundstücken auf die Straße ist nicht erlaubt!

– Ein großes Problem für die Schneeräumung sind auf öffentlichen Straßen abgestellte Autos. Um eine möglichst reibungslose Schneeräumung gewährleisten zu können, bitten wir alle Munderfingerinnnen und Munderfinger, ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abzustellen, damit wir mit unseren Räumfahrzeugen durchfahren können!

– Laut StVO müssen im Ortsgebiet Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden.
Eigentümerinnen/Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften sind von dieser Pflicht ausgenommen.

– Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften müssen dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.