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Schlagwort 'Einfriedungen'

  • 31. Mai 2021

    Bäume und Einfriedungen neben der Straße

    Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher benutzt werden können, müssen sie in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dass mindestens ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn bzw. 2,20 m über dem Gehsteig gegeben sind. Gemäß § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) hat die Behörde die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Ve…