Aktuelles

Schlagwort 'Einfriedungen'

  • 15. Oktober 2024

    Gartenzäune und Einfriedungen

    Bitte vor der Errichtung eines Gartenzaunes zu einer Straße mit der Gemeinde Rücksprache halten – egal ob es sich dabei um eine lebende Hecke, einen Zaun oder eine Mauer handelt! Generell bedarf die Pflanzung von lebenden Hecken und Zäunen innerhalb eines Abstandes von 8 m der Zustimmung der Straßenverwaltung. Bei Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister. Kriterium für die Zustimmung der Straßenverwaltung ist die gefahrlose Benützbarkeit der Straße. Leider kommt es imm…

  • 31. Mai 2021

    Bäume und Einfriedungen neben der Straße

    Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher benutzt werden können, müssen sie in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dass mindestens ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn bzw. 2,20 m über dem Gehsteig gegeben sind. Gemäß § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) hat die Behörde die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Ve…