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Gemeinde Munderfing
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Rücksicht durch Abstand

Alle radfahrenden Menschen, ob im Alltag oder bei einer Trainingsfahrt, kennen die Schreckmomente, wenn sie von Autos zu eng oder auch zu schnell überholt werden.

Zu knappes Überholen ist kein „Kavaliersdelikt“. Laut Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts eingehalten werden. Das „Fah­ren auf Sicht“ – wie es in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung vor­ge­schrie­ben ist – eben­so wie das Ein­hal­ten eines genü­gend gro­ßen Abstan­des zum vor­de­ren Fahr­zeug – kann wesent­lich dabei hel­fen, dass es zu kei­nen plötz­li­chen und zu knap­pen Über­hol­vor­gän­gen kommt.

Nehmen wir aufeinander Rücksicht.