Gemeinde Munderfing
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Rückschnitt von Sträuchern entlang von Straßen und Gehwegen

Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher benutzt werden können, müssen sie in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dass mindestens ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn bzw. 2,20 m über dem Gehsteig gegeben sind.

Was Sie also beachten sollten:

  • Jegliches Grün oder Geäst, das auf den Gehsteig, den Radweg oder in den Straßenraum ragt, muss geschnitten werden.
  • Von Laub oder Blattwerk darf darüber hinaus die Sicht auf den Straßenverlauf, etwa im Kurvenbereich, nicht beeinträchtigt werden.
  • Überdies müssen Verkehrszeichen und die Straßenbeleuchtung freigehalten werden.
  • Achten Sie gegebenenfalls bei Hecken-Neupflanzungen auf genügend Abstand zum Straßenraum.

Offensichtlich dürre und abgestorbene Bäume und Äste sind umgehend zu entfernen. Speziell nach Windstürmen, Schneedruck oder Eisregen sind Besichtigungen vom Eigentümer durchzuführen.

Bei schlecht passierbaren Straßenabschnitten kann es sein, dass die Mülltonnen nicht entleert werden!