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Gemeinde Munderfing
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Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022

Am 9. Oktober wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Seitens der Gemeinde wird Ihnen Mitte September eine „Amtliche Mitteilung – Wahlinformation“ per Post zugesendet. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun? Zu der Wahl am 9. Oktober im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen Lichtbildausweis mit. Der Abschnitt ist keine Voraussetzung für die persönliche Wahl vor Ort, sondern stellt nur eine Erleichterung für die Wahlabwicklung dar. Sollten Sie den Abschnitt verloren haben, können Sie persönlich vor Ort in Ihrem Wahlsprengel dennoch wählen.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“.

Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten:

  • Persönlich in der Gemeinde,
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  • elektronisch im Internet

Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge die „Amtliche Wahlinformation“!

Bitte am Wahltag einen Lichtbildausweis mitnehmen!