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Gemeinde Munderfing
Dorfplatz 1 | 5222 Munderfing | +43-7744-6255 | gemeinde@munderfing.ooe.gv.at | www.munderfing.at
https://www.munderfing.at/?p=11395

Bürgerfragestunde

Vor jeder Gemeinderatssitzung findet eine Bürgerfragestunde statt. Die Bürgerfragestunde findet immer am Anfang jeder Gemeinderatssitzung statt und wird mit der Beantwortung der letzten Anfrage oder durch den/die Vorsitzende/n spätestens um 20:00 Uhr geschlossen. Direkt anschließend wird die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung abgehandelt. Nehmen keine Bürger/innen an der Bürgerfragestunde teil, so wird sofort mit der Gemeinderatssitzung begonnen.

Zweck dieser Fragestunde ist es Bürger/innen die Möglichkeit zu geben, sich über Gemeindeangelegenheiten zu informieren, Ideen, Wünsche oder Kritik zu äußern. Anfragen zur aktuellen Tagesordnung sind nicht zugelassen. Jede/r Bürger/in der Gemeinde Munderfing ist berechtigt, an den Bürgermeister, die Vorsitzenden eines Ausschusses oder an eine Fraktion des Gemeinderates, Fragen zu stellen.

Was ist zu beachten?
Um einen reibungslosen Ablauf der Bürgerfragestunde zu garantieren, bitten wir alle Bürger/innen Folgendes zu beachten.

Die Fragen dürfen sich nur auf Themen beziehen, die die Gemeinde Munderfing betreffen bzw. auf Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen. Einer fragenden Person sind maximal 2 Wortmeldungen gestattet, wobei die Redezeit mit je 3 Minuten begrenzt ist.

Fragen können auch bereits vorab per E-Mail an gemeinde@munderfing.ooe.gv.at eingebracht werden. Dies gilt vor allem für Anfragen, zu deren Beantwortung der/die zuständige Referent/in Unterlagen benötigt. Die Anfrage per E-Mail muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger Name der fragenden Person
  • Adresse der fragenden Person
  • Nennung des Themas
  • Information an welches Mitglied (Fraktion) die Frage gerichtet ist

Die Frage wird von der/dem Befragten grundsätzlich mündlich im Rahmen der Bürgerfragestunde beantwortet. Die Zeit für die Beantwortung einer Frage ist auf 5 Minuten begrenzt. Sollte eine Beantwortung während der Bürgerfragestunde aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, so besteht Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung bis spätestens 14 Tage nach dem Datum der Bürgerfragestunde. Hierzu müssen von dem/der Fragestellendem/n die notwendigen persönlichen Daten bekanntgegeben werden.

Sollte ein/e Bürger/in aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können, wird er/sie bei der nächsten Fragestunde vorgereiht. Wer bei vorhergegangenen Fragestunden zu Wort gekommen ist, wird automatisch an die letzte Stelle gereiht.

WICHTIG!
Die Frage wird nicht beantwortet, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht. Bei der Beantwortung der Frage wird auch besonders auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses, der Privatsphäre und die Einhaltung des Datenschutzgesetzes geachtet.

Den Vorsitz der Fragestunde führt der/die Vorsitzende der Gemeinderatssitzung. Der/die Vorsitzende handhabt die Richtlinien und entscheidet in Zweifelsfällen. Bei Störungen der Bürgerfragestunde kann der/die Vorsitzende nach vorangegangener erfolgloser Ermahnung die einzelnen Ruhestörer aus der Bürgerfragestunde verweisen oder den Zuhörerraum räumen lassen.

Die Bürgerfragestunde kann jederzeit wieder eingestellt werden.