Gräberverwaltung

Das kath. Pfarramt Munderfing ist für alle Begräbnisangelegenheiten zuständig, auch für die Begräbnisse von Andersgläubigen.

Da es in Munderfing nur einen Friedhof gibt und dieser ein konfessioneller Friedhof ist, ist das kath. Pfarramt Munderfing für alle Begräbnisangelegenheiten zuständig, auch für die Begräbnisse von Andersgläubigen. Auch Andersgläubige haben das Recht, auf dem Munderfinger Friedhof bestattet zu werden.

Vorausbestellungen von bestimmten Begräbnisstätten sind nicht möglich. Eine bestimmtes freies Grab am Munderfinger Friedhof kann also erst dann auswählen, wenn ein Todesfall eingetreten ist. Es gibt im Altbestand des Friedhofs derzeit mehrere freie Gräber, von denen man eines aussuchen kann.

Die Liegezeit pro Grab beträgt 10 Jahre, d.h. dass nach 10 Jahren im selben Grab eine Neubestattung möglich ist. In der Regel wird bei einem Begräbnis ein Tiefgrab (2 m) angelegt, sodass jederzeit eine weitere Bestattung in Form eines einfachen Grabes (1,5 m) möglich ist. Doppelgräber werden in der Regel nicht neu vergeben.

Zuständigkeit und Kontakt

Pfarramt Munderfing
Hauptstraße 43
5222 Munderfing
Telefon: +43-7744-6232
Mail: pfarre.munderfing@dioezese-linz.at
Web: https://www.dioezese-linz.at/munderfing

Gräberverwaltung - Kosten und Gebühren in EUR

Gräberverwaltung

pro Jahr/Verrechnung über Pfarre
Friedhof - Grab12,00
Friedhof - Doppelgrab24,00