Kindergartentransport

Richtlinien für den Kindergartentransport

1. Der Kindergartentransport ist entsprechend den Richtlinien des Landes Oö. durchzuführen. Das heißt, dass Kinder, deren kürzester zumutbarer Weg vom Wohnsitz zum Kindergarten kürzer als 1000 m ist, am Kindergartentransport nicht teilnehmen können.

Ein Transport dieser Kinder ist jedoch dann möglich, wenn

  • keine zusätzliche Wegstrecke erforderlich ist und
  • noch die entsprechenden Plätze im Bus frei sind und
  • keine zusätzliche Haltestelle dadurch entsteht.
  • ausgenommen sind Kinder welche die Waldgruppe besuchen und mit dem Bus vom Hautkindergarten in den Wald fahren.

Falls mehrere Kinder diese Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen, sind jene Kinder zu transportieren, welche die weiteste Wegstrecke zum Kindergarten haben. Falls auch diese Voraussetzungen bei mehr Kindern vorliegen, als noch Plätze im Bus vorhanden sind, ist keines dieser Kinder zu transportieren.

In begründeten Fällen (z. B. Kinder mit Behinderung usw.) kann der Bürgermeister von dieser Richtlinie abweichende Regelungen über die Festsetzung der Haltestellen treffen.

2. Die Haltestellen sind so festzulegen, dass ein möglichst sicherer Weg zur Haltestelle und ein sicherer, rascher und kostengünstiger Transport der Kindergartenkinder möglich wird.

Der rasche Transport ist insbesondere durch folgende Vorgaben sicherzustellen:

  • Den Kindergartenkindern und der Begleitperson ist eine einfache Wegstrecke in der Länge von 300 m zumutbar. Entsprechend dieser Vorgabe sind die Haltestellen zu konzentrieren.
  • Örtliche Gegebenheiten (Rangierflächen für Bus, Steigungen im Winter, Vermeidung von Rückwärtsfahrten usw.) sind ebenfalls bei der Festlegung der Haltestellen zu berücksichtigen.

Die Haltestellen sind jedes Jahr im Zuge der Erstellung des Wageneinsatzplanes neu festzulegen.

3. Ein Kindergartentransport wird nur innerhalb des Gemeindegebietes Munderfing und den zum Schulsprengel Munderfing gehörigen Gebiet angeboten. Außerhalb diesem Gebiet müssen der/die Erziehungsberechtigte den täglichen Transport der Kinder selbst organisieren.

Der Kindergartentransport wird grundsätzlich nur vom bzw. bis zum Hauptwohnsitz des Kindes durchgeführt.

Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden, sind verpflichtet, ihr Kind zu den Halte(Sammel-) stellen zu begleiten bzw. durch eine zur Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen. Das Kind ist an die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben und von den Haltestellen zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen.

Bei schlechten Straßenverhältnissen (Schnee, Glatteis) kann es zu einer Verspätung des Busses kommen. Für etwaige Verständigungen ist der Busbegleitung von den Eltern eine Telefonnummer bekanntzugeben.

4. Der Elternbeitrag für den Kindergartentransport wird jährlich vom Gemeinderat in Form einer Pauschale (unabhängig von der Wegstrecke bzw. Ausmaß der Nutzung) festgelegt.

5. Anmeldung

  • Es ist eine jährliche Anmeldung erforderlich.
  • Die schriftliche Anmeldung für das folgende Kindergartenjahr ist bis spätestens Mai vorzunehmen.
  • Eine Anmeldung unterm Jahr ist nur unter Berücksichtigung freier Plätze im Bus möglich.
  • Bei einem Eintritt während des Kindergartenjahres, werden die Kosten aliquot abgerechnet.
  • Eine Abmeldung während dem Jahr ist nur in begründeten Fällen möglich und muss rechtzeitig bekannt gegeben werden

Kindergartentransport - Kosten und Gebühren in EUR

Kindergartentransport

Kindergartentransport10,00 pro Monat

Zuständigkeit und Kontakt