Meldepflicht für EWR Bürger

Bürgerinnen und Bürger aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen sich in Österreich länger als drei Monate aufhalten, wenn sie:

  • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder Selbständige tätig sind,
  • oder über genügend Geldmittel und eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familie verfügen,
  • oder eine Ausbildung in einer Schule oder Bildungseinrichtung machen und ebenfalls für sich und ihre Familie über ausreichende finanzielle Mittel und Versicherungsschutz verfügen.

EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, haben, wenn sie länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhältig sind, dies binnen vier Monaten ab Einreise der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn) anzuzeigen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis)
  • 1 Lohnzettel oder Einkommensnachweis bei Selbständigkeit
  • Beschäftigungsbewilligung (nur für EWR-Bürger aus Rumänien oder Bulgarien)
  • Nachweis der aufrechten Krankenversicherung (österr. e-card, Versicherungsbestätigung oder dergleichen)
  • Schulbesuchsbestätigung bei schulpflichtigen Kindern
  • Heirats- und Geburtsurkunden bei Familienangehörigen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen.

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung

Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr

Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr

Rebecca Bogner

Rebecca Bogner

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung
Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung

Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr