Meldepflicht für EWR Bürger
Bürgerinnen und Bürger aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen sich in Österreich länger als drei Monate aufhalten, wenn sie:
- als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder Selbständige tätig sind,
- oder über genügend Geldmittel und eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familie verfügen,
- oder eine Ausbildung in einer Schule oder Bildungseinrichtung machen und ebenfalls für sich und ihre Familie über ausreichende finanzielle Mittel und Versicherungsschutz verfügen.
EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, haben, wenn sie länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhältig sind, dies binnen vier Monaten ab Einreise der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn) anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis)
- 1 Lohnzettel oder Einkommensnachweis bei Selbständigkeit
- Beschäftigungsbewilligung (nur für EWR-Bürger aus Rumänien oder Bulgarien)
- Nachweis der aufrechten Krankenversicherung (österr. e-card, Versicherungsbestätigung oder dergleichen)
- Schulbesuchsbestätigung bei schulpflichtigen Kindern
- Heirats- und Geburtsurkunden bei Familienangehörigen
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen.
Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Theresa Reif

Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr

Rebecca Bogner

Sandra Klösler
Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr