Abbruch von Objekten
WAS IST VOM BAUHERRN ZU BEACHTEN
insbesondere im Zusammenhang mit der Recycling-Baustoffverordnung?
- Meldung des Abbruchvorhabens bei der Gemeinde
- Die Gemeinde übermittelt den Abbruchbescheid bzw. -bewilligung an den Bezirksabfallverband Braunau (BAV Braunau)
- Vom BAV wird ein Infoschreiben mit dem Formular zur Mengenmeldung an den Abbruchwerber übermittelt
- Wir empfehlen vor der Übermittlung der Mengenmeldung mit dem BAV Braunau in Kontakt zu treten. (um die Bearbeitung der Meldung zeitsparender erledigen zu können)
Bitte beachten Sie, dass…
- in den ASZ nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden können. Die Entsorgung eines kompletten Hauses ist in den ASZ nicht möglich!
- Für bestimmte Stoffe gibt es Mengenschwellen: Bauschutt, Heraklith und Gipskarton.
- Den Anweisungen des ASZ Personal ist daher unbedingt Folge zu leisten!
- Restabfall und größere Mengen entsorgen Sie bitte bei Ihrem Entsorgungsfachbetrieb!
Links
Umweltprofis
ASZ
RIS – Recycling-Baustoffverordnung
Zuständigkeit und Kontakt

Jürgen Klinger
Bauamt, Verwaltung