Gemeinden sind verpflichtet, Gebühren kostendeckend für jeden einzelnen wirtschaftlichen Betrieb separat zu kalkulieren. „Betriebe“ der Gemeinde sind zB. die Müllentsorgung, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, etc. Querfinanzierungen sind nicht möglich. Jeder Betrieb muss sich durch seine Einnahmen selbst finanzieren. Die allseits steigenden Ausgaben fordern auch die Gemeinden, was leider die Erhöhung von Gebühren bedeutet.
Die Entscheidung, Gebühren zu erhöhen, ist stets eine komplexe Angelegenheit und der Gemeindevorstand hat sich ausführlich mit der finanziellen Situation befasst.
Müllabfuhrgebühren
Im Bezirk Braunau wird die Abholung von Restmüll, Biomüll, Altpapier und Plastik angeboten – dafür fallen Kosten an.
Die Gebühr für die Restmüllentsorgung setzt sich aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen variablen Gebühr zusammen. Die genaue Höhe hängt von der Größe und Anzahl der Sammelbehälter sowie von der Häufigkeit der Entleerung ab.
Die variablen Kosten (Abfall Abholung durch die Firma Buttenhauser und Abfallmenge) können Sie selbst beeinflussen, indem Sie durch genaues Mülltrennen die Menge des Restmülls reduzieren.
Die Grundgebühr beinhaltet:
– Betrieb der Altstoffsammelzentren im Bezirk
– Verwaltung des Bezirksabfallverbandes
– Grünschnittentsorgung am Lagerplatz Enzinger
– Bioabfall Entsorgung
– Sperrmüll
– Verwaltung Gemeinde und Bauhof
Die Gebühren für den Restmüll müssen für 2024 wie folgt angehoben werden:
2-wöchentlich: + 14,8 Euro/Jahr
4-wöchentlich: + 26,6 Euro/Jahr
6-wöchentlich: + 28,0 Euro/Jahr
8-wöchentlich: + 36,8 Euro/Jahr
Eine komplette Übersicht über die Gebühren finden Sie hier.
Kanal / Wasser
Um eine Kostendeckung im Bereich der Wasser- und Kanalbenützungsgebühren zu erreichen, ist eine Gebührenerhöhung um 3 % notwendig.
Die Beträge für die Wasser- und Kanalanschlussgebühren nach Gebäudegröße werden – wie auch in den letzten Jahren – an den Index angepasst.
Hundeabgabe
Die Hundeabgabe in Munderfing war seit vielen Jahren gleichbleibend mit 20,- Euro/Jahr festgesetzt. Die Empfehlung des Landes OÖ für die Hundeabgabe in OÖ liegt bei 50,- Euro/Jahr. Der Gemeinderat hat daher eine Erhöhung der Gebühr auf 40,- Euro/Jahr beschlossen.
Leichenhallengebühr
Für einen kostendeckenden Betrieb der Leichenhalle ist es notwendig die seit Jahrzehnten unveränderte Leichenhallengebühr von 50,- auf 80,- Euro zu erhöhen.