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Gemeinde Munderfing
Dorfplatz 1 | 5222 Munderfing | +43-7744-6255 | gemeinde@munderfing.ooe.gv.at | www.munderfing.at
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Volksbegehren

In der Zeit von 22. bis 29. Juni 2020 finden mehrere Volksbegehren statt.

Öffnungszeiten des Gemeindeamtes während der Eintragungswoche:
Montag
, 22. Juni von 7 bis 20 Uhr
Dienstag, 23. Juni von 7 bis 20 Uhr
Mittwoch, 24. Juni von 7 bis 16 Uhr
Donnerstag, 25. Juni von 7 bis 17:45 Uhr
Freitag, 26. Juni von 7 bis 16 Uhr
Samstag, 27. Juni von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 28. Juni geschlossen
Montag, 29. Juni von 7 bis 17:45 Uhr

 

„Asyl europagerecht umsetzen“
Text des Volksbegehrens:
Mangels Solidarität einiger EU-Mitgliedsstaaten im Asylbereich möge der Bundesgesetzgeber unverzüglich durch (verfassungs-)gesetzliche Maßnahmen folgende Rahmenbedingungen schaffen: Jene Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, werden von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen, bis ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen eingerichtet sind.

„Smoke – JA“
Text des Volksbegehrens:
JA zum Rauchen! Wir fordern aus Gründen der Wahlfreiheit eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2018 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz mit Erlaubnis von Raucherbereichen in der Gastronomie sowie Jugend- und Nichtraucherschutzmaßnahmen).

„Smoke – NEIN“
Text des Volksbegehrens:
NEIN zum Rauchen! Wir fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie wie in der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).

„EURATOM-Ausstieg Österreichs”
Text des Volksbegehrens:
Wir sind für den Ausstieg Österreichs aus EURATOM und gegen jegliche Art der Finanzierung der (EU-) Atomenergiewirtschaft mittels österreichischer Steuergelder. Wir regen an, der Nationalrat möge durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sicherstellen, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet sind, sich bei Verhandlungen und Abstimmungen in der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM für einen sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag einzusetzen.

„Klimavolksbegehren”
Text des Volksbegehrens:
Wir spüren die Auswirkungen der Klimakrise schon jetzt! Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkosten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Darum fordern wir (verfassungs-) gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen.

 

Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichischer Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 25. Mai 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zu dem Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die  Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.