Im Alltag denkt man oft nicht daran, doch spätestens bei der Planung der nächsten Reise wird er unverzichtbar: der Reisepass bzw. der Personalausweis.
Eine Neuausstellung des Reisepasses ist in folgenden Fällen notwendig:
• Reisepass entspricht nicht den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z. B. Restgültigkeit)
• Reisepass ist abgelaufen
• Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
• Verlust oder Diebstahl des Dokuments
Der Antrag muss persönlich eingebracht werden! Ihre Anwesenheit bei der Behörde ist zwingend notwendig. (Unterschrift, Fingerscan bei Personen ab 12 Jahren). Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren ist die Vertretungsbefugnis der Antragstellenden nachzuweisen. Bei getrennt oder geschieden lebenden Eltern wird zudem die Obsorge überprüft. Das Kind muss ebenfalls persönlich anwesend sein – dies gilt ab der Geburt!
Erforderliche Unterlagen:
1. Reisepass/Personalausweis ist vorhanden:
• Alter Reisepass/Personalausweis
• Passbild, das nicht älter als sechs Monate ist und den Passbildkriterien entspricht (in Farbe)
2. Wenn weder Reisepass noch Personalausweis vorhanden sind:
• amtlicher Lichtbildausweis
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Passbild, das nicht älter als sechs Monate ist und den Passbildkriterien entspricht (in Farbe)
Tipp: Um Wartezeiten zu vermeiden, informieren Sie sich vorab telefonisch bei der Gemeinde über die erforderlichen Unterlagen.
Gültigkeitsdauer und Entwertung des alten Dokuments:
Reisepässe sind in der Regel zehn Jahre gültig, für Minderjährige unter 12 Jahren gelten kürzere Fristen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich, da Verlängerungen nicht möglich sind. Das alte Dokument muss im Zuge der Beantragung zur Entwertung vorgelegt werden.
Aktuelle Kosten (Stand 01.02.2025):
Reisepass ab 12 Jahre: € 75,90
Reisepass ab 2 – unter 12 Jahre: € 30,00
Reisepass unter 2 Jahre: kostenlos
Personalausweis ab 16 Jahre: € 61,50
Personalausweis unter 16 Jahre: € 26,30
Personalausweis unter 2 Jahre: kostenlos