E‑Scooter sind ein beliebtes Verkehrsmittel – damit alle sicher unterwegs sind, gelten in Oberösterreich neue bzw. präzisierte Regelungen. E‑Scooter dürfen maximal 600 Watt Leistung und 25 km/h haben und müssen über eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung verfügen. Neu verpflichtend sind fixe Blinker sowie ein akustisches Signal (Glocke, Klingel oder Hupe).
Für Kinder und Jugendliche gilt: Eine Helmpflicht besteht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Erlaubt ist nur eine Person pro Scooter!



