Gemäß der unten angefügten 2. Novelle 2021 der Geflügelpest-Verordnung 2007 vom 27.04.2021, wurden mit Mittwoch, den 28.04.2021 die Risikogebiete aufgehoben.

Sämtliche Vorsichtsmaßnahmen (Stallpflicht, etc.), gemäß 1. Novelle 2021 der Geflügelpest-Verordnung 2007, sind somit aufgehoben.