Ausstellung Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Eine Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen mit ID-Austria – zwecks Feststellung der Identität persönlich vor der Behörde erscheinen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweis

Strafregisterbescheinigung - Kosten und Gebühren in EUR

Strafregisterbescheinigung

Strafregisterbescheinigung gewöhnlich - ohne Adressat 44,10
Strafregisterbescheinigung gewöhnlich - mit Adressat 23,10
Strafregisterbescheinigung besonders - mit Adressat 29,10

Links

help.gv.at

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung

Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr

Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr

Rebecca Bogner

Rebecca Bogner

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung
Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung

Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr