Reisepass – Neuausstellung
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Anträge für die Neuausstellung können am Gemeindeamt Munderfing gestellt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument.
Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Miteintragungen im Pass der Eltern sind nicht möglich.
Info:
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit!
Infos über Kinderreisepässe finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen
- Sie müssen persönlich bei der Behörde erscheinen (Unterschrift, Fingerscan bei Personen ab 12 Jahren).
- Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe)
- Bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit
- Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft (kann verlangt werden)
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen (z.B. Schreibweisen).
Reisepass Erwachsene - Kosten und Gebühren in EUR
Reisepassab dem 12. Geburtstag
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| Erwachsene | 112,00 |
Links
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Dienstag und Freitag: 07:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00-12:00 Uhr und 13:00-17:45 Uhr
Rebecca Bogner
Sandra Klösler
Dienstag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr

